Ausschreibung des VHF-CW Diplom 

Zur Förderung der Telegraphie - Aktivitäten auf den UKVV - Bändern oberhalb von 144 MHz gibt der DARC - Distrikt Ruhrgebiet dieses vom DARC anerkannte Diplom heraus. 

Ausschreibungs - Bedingungen 

  1. Das Diplom kann von allen lizenzierten Funkamateuren der IARU - Region 1 erworben werden (nicht für SWL's). 

  2. Gewertet werden nur Zweiweg -Telegraphie - Verbindungen auf allen UKW - Amateurfunkbändern nach dem 1. Januar 1970. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktsystem, welches unter Punkt 4 näher erklärt wird. Für den Erwerb des Diplomes sind 50 Punkte erforderlich, es werden Sticker für 100, 150, 200, 250, 300, 400 und 500 Punkte ausgegeben.

  3. Es wird zunächst je eine Verbindung pro Band zu jedem Locator - Kenner - Großfeld gewertet. Verläuft jedoch  in dem betreffenden Feld eine Landesgrenze zwischen zwei oder mehreren Ländern, so kann dieses Feld für jedes dieser Länder separat gewertet werden. Für die Länder ist die DXCC - und WAE - Länderliste maßgebend.
    Ein Beispiel: Das Locator - Großfeld JO30 wird pro Band je einmal gewertet für DL, ON, PA und LX. 

  4. Um die Punktzahl für ein QSO zu ermitteln, zählt man, beim eigenen Locator - Großfeld mit 1 beginnend, in der Waagerechten bzw Senkrechten bis zu der Reihe in der sich das Großfeld des QSO-Partners befindet. Die ermittelte Zahl dieser Reihe ist die Punktzahl für das QSO. Ergibt sich zwischen der Zählung in der Waagerechten und Senkrechten eine Abweichung, was in der Regel der Fall sein wird, so zählt das höhere Ergebnis. Die höchste Punktzahl für ein QSO wird jedoch auf 10 begrenzt.
    Ein Beispiel: Verbindungen im eigenen Großfeld zählen 1 Punkt, für die angrenzenden Felder 2 Punkte, 3 Punkte usw. Bei einer Verbindung von JO31 nach JN48 ergibt die waagerechte Zählung 2 Punkte und die senkrechte Zählung jedoch 4 Punkte. Die Verbindung zählt somit 4Punkte. 

  5. Die auf den einzelnen Bändern erzielten Punkte werden für die Gesamtwertung addiert. Bei Crossband-Betrieb gilt das Band der eigenen Sendefrequenz.

  6. Alle über fliegende Umsetzer (ARTOB, BARTOP, Satelliten usw.) getätigten Verbindungen werden unabhängig vom benutzten Band für sich gewertet, so als wenn sie auf einem weiteren zusätzlichen Band gemacht worden sind. Voraussetzung ist jedoch, daß wenigstens eines der beim Umsetzerbetrieb benutzen Bänder in den VHF- oder UHF-Bereich fällt.

  7. Verbindungen mit Mobilstationen und Verbindungen mit Portabel Stationen werden gewertet, wenn der Locator auf der QSL-Karte vermerkt ist.

  8. Zur Erlangung des Diplomes ist es gestattet, daß der Antragsteller selbst portabel oder von einem zweiten Standort aus arbeitet. Das QTH muß aber im gleichen Locator-Großfeld liegen, so kann das Diplom ebenfalls beantragt werden, wenn die notwendigen Kontakte alle von diesem Standort aus getätigt wurden.

  9. Im Diplomantrag müssen Name, Rufzeichen, Anschrift und Locator des Antragstellers angegeben werden. Falls portabel oder vom zweiten Standort aus gearbeitet wurde, muß dieses aus dem Diplomantrag nebst zugehörigen Locator-Kennern ersichtlich sein. Für jedes benutzte Band und für Umsetzter-Betrieb sind getrennte Anträge vorzulegen.
    Die zu wertenden Verbindungen müssen durch QSL-Karten bestätigt sein, die alle zur Prüfung notwendigen Angaben enthalten, besonders die genauen Locator-Angaben und benutzten Bänder. 

  10. Der Diplomantrag geht mit GCR-Liste, eine bestätigte Liste vorhandener QSL-Karten, und mit der Gebühr von 10€ oder 12 IRCs (für Sticker jeweils 4,00 € oder 3 IRCs) an den Diplom-Referenten des DARC-Distriktes Ruhrgebiet: 

 
Hans-Peter Laps DL1XW

Westerwaldstraße 57, 46145 Oberhausen



(Stand Januar 2017/DL1XW . Das Diplom ist 29cm * 21cm groß, es ist zweifarbig blau und rot auf etwa 250 Gramm schweren, weißen Chromokarton) 
Dieses Diplom ist bis heute noch gültig! 

 

Letzte Änderung © 22.05.2017

Hans-Peter Laps, DL1XW, Diplomreferent Distrikt Ruhrgebiet

 


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